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Young Jo hat September 2001 die Domain www.die-anzeige.de registriert, Mai 2002 angefragt, ob er für mich tätig sein kann. Das beweist: www.die-anzeige.de war geplant. Ebenso wurde ein Eingreifen durch Google organisiert (Beweis: 32.000 Seitenaufrufe 2003). 2004 nimmt Google alle Projekte von mir aus dem Index. Hinzu kommt eine weitere Website ( www.alexcenter.de ) durch Herrn Alexander Grunwald, Regensburg. Wurde im Google als “Alex-Center” platziert - ein Name, für den alle Rechte bei Manfred Gebhardt liegen. Die ganzen Aktionen hatten nur ein Ziel: “Gebhardt, du schaffst in der Oberpfalz keine neuen Arbeitsplätze.” - Auf diese “Leistung” können alle Beteiligten sehr stolz sein!!! - Und wer kommt für den Schaden von 4,5 Mio. € auf? Geld genug habt ihr damit ja verdient! Der Herr Grunwald z. B. hat sein “Alex-Center” für ca 40 Millionen verkauft...
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Sehr geehrter Herr Staatanwalt, wenn ich vergesse in die Parkuhr Geld einzuwerfen und werde erwischt - dann muß ich Strafe zahlen - ist klar! Aber: Wenn so ein Weltkonzern wie Google gegen das Grundgesetz verstößt, wie z. B. mich bei meiner journalistischen Arbeit insofern behindert, weil “Die Anzeige” aus dem Index genommen und durch ein Plagiat ersetzt wird,
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Rechtsbehelfsbelehrung für Google und andere Suchmaschinen dürfen grundsätzlich Websites aus dem Index nehmen! - Folge ist: Websites gleichen Namens dürfen im Index NICHT mehr erscheinen! Grund: Mit der Registrierung sind Name und Website durch Namens- und Urheberrecht geschützt und dürfen nur vom Eigentümer genutzt werden! - Daraus ergibt sich die folgende Rechtslage: Wird das Original durch eine Website gleichen Namens ersetzt ist das Diebstahl! Wird durch die Nutzung des gestohlenen Namens ein finanzieller Vorteil erlangt, kommt “Erwerbsmäßiger Betrug” hinzu (wie bei Die Anzeige, Alex-Center) Eine weit größere Dimension erreicht das Ganze im Falle “Die Anzeige” und “WRO-Magazin”, denn hier handelt es sich um Magazine - Informationen werden aufbereitet und veröffentlicht. Werden diese aus dem Index genommen und durch z. B. www.die-anzeige.de* ersetzt, handelt es sich um Zensur - Zensur erfüllt den Straftatbestand des Verstoßes gegen das Grundgesetz - hier Pressefreiheit - und wäre an sich schon ein Fall für den Staatsanwalt gewesen.
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* Im Januar 2007 wurden entsprechende Unterlagen bei der Kriminlapolizei Amberg “abgeliefert” - (* geschehen am 6. Januar 2004)
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Inhaber aller Rechte für “DieAnzeige” ( www.dieanzeige.de ) Manfred Gebhardt, Hauerstraße 24, 92224 Amberg
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